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| Normen für
Holzpellets Die gute und die schlechte DIN |
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Wer sich für das Heizen mit Holzpellets entscheidet, tut dies möglicherweise (man will ja niemandem zu nahe treten) auch auf Grund ökologischer Überlegungen. Deshalb darf auch unterstellt werden, daß Betreiber einer solchen Heizung wenig Interesse daran haben, z.B. geschredderte und gepreßte Bahnschwellen oder Spanplatten in Wärme umzuwandeln. Um eben solches zu verhindern, wurden einige Normen geschaffen, die jedoch zum Teil nicht einmal eine halbwegs brauchbare Pelletqualität fordern bzw. garantieren. |
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Zunächst wäre da die in Deutschland entwickelte DIN 51731 zu nennen. Diese Norm wird mit Sicherheit auch Ihnen auf Ihrem weiten Weg bis hin zum Besitz einer Pelletheizung begegnen, denn man muß neidlos anerkennen, daß es diese DIN-Norm zu einem Bekanntheitsgrad gebracht hat, der wohl nur noch von der guten alten Formulierung "DIN A4" übertroffen wird. Wer jedoch glaubt, Holzpellets, die den Anforderungen der DIN entsprechen, seien die besten der Welt, der irrt gewaltig. Die DIN ist in ihrer jetzigen Form zur Einschätzung der Qualität von Holzpellets völlig ungeeignet. |
![]() Richtig erkannt : Einfach Abhaken!! Die DIN 51731 ist keine Garantie für hochwertige Pellets. |
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| Ein ganz wesentlicher Mangel dieser DIN ist der Umstand, daß keine Fremdkontrolle der Normenkonformität stattfindet. Sie brauchen theoretisch nur bei uns eine Sack Holzpellets zu kaufen (von dem Sie ja wissen, daß die Qualität in Ordnung ist), diese Pellets zusammen mit einem Phantasienamen zur Prüfung einzureichen, und wenn Sie nun noch die entsprechenden Prüfgebühren entrichten, dürfen Sie "Ihre" Pellets als DIN-geprüft unter´s Volk bringen - zumindest ein Jahr lang, so lange gilt das erteilte Prüfzertifikat. Ob Sie dann Pellets miesester Qualität unter dem Produktnamen, dem eigentlich eine Qualität gem. DIN 51731 zugeprüft wurde, vertreiben, interessiert erst ein mal niemanden. Wenn Ihnen also ein Händler Pellets anbietet, die über keine weiteren Qualitätsprüfungen verfügen als die DIN, dann sollte gelten: gesehen, gelacht, gestrichen ! |
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Dabei ist die fehlende Fremdüberwachung der Produktionsstätten von Holzpellets bei weitem nicht das einzige Manko der DIN. Die Werte für den Aschegehalt, die Restfeuchte, die Dichte und den Heizwert liegen unter den Forderungen der österreichischen Norm. Und das der überall zu hörende Standardsatz "Aber die DIN verbietet den Einsatz von Bindemitteln" so nicht ganz stimmt, wissen Sie ja inzwischen auch, sofern Sie sich an unseren Rundgang gehalten haben. Wenn nicht, erfahren Sie es im Abschnitt "Die Pelletierung". |
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Wesentlich besser als die DIN geben die Ö-Norm M 7135 und die DINplus von DIN CERTCO Aufschluß darüber, daß Sie auch tatsächlich Qualitätspellets vor sich haben. Bei der DINplus handelt es sich dabei um keine DIN-Norm im ureigensten Sinne, sondern um ein sogenanntes Zertifizierungsprogramm. In dieses Programm bzw. diese DINplus sind Qualitätskriterien aufgenommen worden, die weit über die Forderungen der DIN 51731 hinausgehen und die im Wesentlichen aus der Ö-Norm M 7135 stammen. |
![]() Überfälliger Schritt: Mit der DIN-plus verfügt Deutschland seit Anfang 2002 über eine empfehlenswerte Qualitätsnorm für Holzpellets. |
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| Abrieb: Der sog. Abrieb ist ein Maß für die Qualität von Holzpellets. Es wird geprüft, welche Menge an Staub und Feinanteil entsteht, wenn die Pellets Belastungen ausgesetzt werden. Die Ermittlung des Abriebes erfolgt in speziellen Testgeräten. Dort werden die Pellets in einer Kammer eine Minute lang in einem definierten Luftstrom beansprucht. Am Ende werden die Pellets gewogen und der Gewichtsverlust zum Ausgangsgewicht bestimmt. Der ermittelte Wert (in %) ist der sog. Abrieb. Er darf einen Wert von 2,3 % nicht übersteigen. |
Hervorzuhebn sind hierbei die Regelung zur Fremdüberwachung der Produktion (unangemeldete Kontrollen der Produktionsstätten durch von DIN CERTCO beauftragte Prüfinstitute) und die Aufnahme der in der DIN 51731 völlig unterschlagenen Prüfung des Abriebes von Holzpellets. |
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Und noch ein Hinweis an dieser Stelle, der vor allem beim Einkauf von Sackware von Bedeutung ist, denn der Teufel steckt auch bei der Qualitätskennzeichnung der Holzpellets im Detail: Nur mit dem Zusatz "geprüft" ist die DIN und Ö-NORM Nennung erlaubt ! Außerdem muß die DIN-Prüfnummer aufgeführt werden. Formulierungen wie "entspricht den Anforderungen der DIN" oder "höchste Qualität gemäß DIN" hören sich zwar hübsch an, sind aber kein Beweis dafür, daß diese Pellets die DIN oder Ö-Norm-Prüfung erfolgreich bestanden haben sonder schlicht und ergreifend eine bewußte Irreführung des Verbrauchers. Doch wahrscheinlich wird der Betreffende seine Gründe für dieses Vorgehen haben. |
![]() Wichtig vor allem beim Einkauf von Sackware: Der Zusatz "geprüft" Zusätzlich muß die Größenklasse der pellets genannt sein (HP 5 für die Ö-Norm, HP 1 für die DIN). Zusätzlich zum DIN - Zeichen muß eine Prüf- bez. Registernummer aufgeführt sein. |
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